Wochenbettbetreuung
Ich unterstütze euch für einen guten Start ins Familienleben.
Ich unterstütze euch für einen guten Start ins Familienleben.
Hier kannst du mir eine Anfrage für deine gewünschte Leistung schicken.
In der Zeit nach der Geburt besuche ich dich, sobald ihr zuhause seid, an Wochentagen täglich, bis das Baby 10 Tage alt ist. Danach betreue ich euch weiterhin, die Abstände der Besuche werden nach und nach größer, insgesamt kann ich dich noch 16 Mal besuchen kommen. Der Fokus liegt dabei nicht nur auf dem Neugeborenen, sondern auch auf dir. Wenn du stillen möchtest, unterstütze ich dich dabei und gebe Tipps. Aber auch Fragen zu alternativen Fütterungsmethoden kann ich dir beantworten. Ich kontrolliere die Rückbildung deines Körpers nach der Geburt und solltest du Verletzungen haben, wie diese heilen. Für das Baby gebe ich dir Pflegetipps fürs Windeln, den Nabel und die Haut. Wenn du wünscht, baden wir es gemeinsam. Meine Besuche dauern in der Regeln 20-40 Minuten, je nachdem, wie viele Fragen auftauchen. Sollten mir Unregelmäßigkeiten auffallen, verweise ich euch zum Frauenarzt/-ärztin oder zum Kinderarzt/-ärztin, um dies genauer abklären zu lassen.
Deine Krankenkasse übernimmt nach der Geburt tägliche Besuche oder telefonische Kontakte, bis das Baby 10 Tage alt ist. Danach werden noch 16 Besuche bzw telefonische Kontakte abgedeckt, bis 12 Wochen nach der Geburt. Sollten Probleme auftreten, die weitere Besuche notwendig machen, übernimmt die Krankenkasse diese auch, wenn ein Rezept vorliegt. Wird dies notwendig, besprechen wir das rechtzeitig.
Nach Ablauf der ersten 12 Wochen sind noch 8 Besuche oder telefonische Kontakte möglich, die vor allem für Fragen zum Stillen bzw. bei Ernährungsproblemen gedacht sind.
Im Wochenbett komme ich dich für 12 Wochen besuchen.
Ja, auch wenn du dich für andere Fütterungsmethoden entscheidest, hast du Anspruch auf Hebammenbetreuung.
Nein, aktuell biete ich keine Geburtsbegleitung an. Wenn du dies wünschst, kannst du nach einer Beleghebamme suchen.
Bei bestimmten Krankheitsbildern, vor allem bei fieberhaften Erkrankungen, sollte dies beim Frauenarzt/Frauenärztin oder Kinderarzt/Kinderärztin abgeklärt werden.